Alte Pillen nützen nichts |
Februar 2009 |
Liebe Leser und Leserinnen,
Verfallsdatum, Aufbrauchfrist, Entsorgung - unter diesen Stichworten finden Sie hier ein paar Tipps über den richtigen Umgang mit Arzneimitteln.
Mindestens einmal im Jahr sollte man sich aufraffen und die Hausapotheke auf Vordermann bringen. Denn was nutzt einem ein Sammelsurium von Tuben, Tiegeln und Schachteln, deren Inhalt - wenn's mal drauf ankommt - nicht mehr brauchbar ist.
Verfallsdatum kontrollieren
Die Lebensdauer von Medikamenten ist begrenzt. Eingeschweißte Tabletten können meist mehrere Jahre verwendet werden. Ist das auf der Verpackung aufgedruckte Verfallsdatum überschritten, dürfen Arzneimittel nicht mehr eingenommen werden.
Denn: Bei zu langer Lagerung können sich die Wirkstoffe und damit die Wirkung des Präparates verändern. Die Vorschrift, Arzneien mit einem Verfallsdatum zu versehen, ist seit 1994 gesetzlich vorgeschrieben. Wer bei der Überprüfung auf eine Packung stößt, auf der diese Angabe fehlt, kann also grundsätzlich davon ausgehen, dass das Medikament überaltert ist.
Wird ein Arzneimittel, dessen Verfallsdatum überschritten ist, trotzdem verwendet, gilt die arzneimittelrechtliche Gefährdungshaftung des Herstellers für hierdurch verursachte Schäden nicht mehr.
Ausrangiert gehören übrigens auch Medikamente, deren Verfallsdatum zwar offiziell noch nicht abgelaufen ist, die sich aber, z.B. infolge falscher Lagerung, äußerlich verändert haben. Bröckelig gewordene Tabletten, rissige Dragees, eingetrocknete Salben und trübe Tropfen sind in jedem Fall unbrauchbar.
Nach Öffnung - Aufbrauchfrist beachten
Vom aufgedruckten Verfallsdatum ist die Aufbrauchfrist zu unterscheiden, die angibt, wie lange man eine Arznei nach dem Öffnen der Packung einsetzen kann. So dürfen z.B. geöffnete Augentropfen nur eine sehr begrenzte Zeit gelagert und verwendet werden. Danach wäre das Risiko einer bakteriellen Infektion des Auges zu groß. Ähnliches gilt auch für Nasentropfen bzw. -sprays. Wer auf dem Medikament vermerkt, wann es angebrochen wurde, kann einer solchen Gefahr vorbeugen.
In der Apotheke individuell an gefertigte unkonservierte und wasserhaltige Cremes sollten rasch verbraucht werden. Da Konservierungsstoffe, die das Wachstum der Bakterien hemmen, fehlen, könnte die Creme verderben. Die Aufbrauchfrist wird bei Rezepturen vom Apotheker auf dem Etikett vermerkt. Was von einem Arzneimittel nach Ablauf dieses Datums übriggeblieben ist, gehört in den Abfall.
Über Hausmüll oder Apotheke entsorgen
Alte Arzneimittel können mit dem Hausmüll entsorgt werden, wenn sichergestellt ist, dass Kinder nicht daran kommen können. Viele Verbraucher schrecken jedoch davor zurück und bringen sie lieber in die Apotheke. Nach einer Umfrage aus dem Jahr 1999 nutzen 71 Prozent aller Deutschen diese Möglichkeit der Entsorgung.
Die Annahme überalterter oder nicht verwendeter Arzneimittel ist eine freiwillige Serviceleistung der Apotheke. Mehr als die Hälfte aller Apotheken kooperiert mit einem Entsorgungsunternehmen, das die Arzneimittelabfälle einsammelt und dezentral in Müllverbrennungsanlagen vernichtet.
Kein Umtausch bei Arzneimitteln
Nicht benutzte Arzneimittel können - anders als andere Waren - nicht umgetauscht werden. Es ist nicht möglich, sich beispielsweise vor einer Fernreise Malariamittel auszuleihen und sie nach der Reise zurückzugeben. Medikamente, die einmal die Apotheke verlassen haben, dürfen nicht mehr zurückgenommen und an den nächsten Kunden abgegeben werden. Das Umtauschrecht ist ausgeschlossen, da die richtige Lagerung außerhalb der Apotheke nicht garantiert ist.
IHR JÜRGEN PEPPEL, Apotheker aus Rodenbach
|